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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der unitedhome GmbH für Firmenkunden

Präambel

Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit der unitedhome GmbH akzeptieren Vertragspartner die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Bezug von qualifizierten Anfragen und Leads aus dem Bereich

Gewerbestrom und Gewerbegas.

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, sind diese und andere Begrifflichkeiten

als geschlechtsneutral zu verstehen. Diese AGB können jederzeit unter dem auf der Website

www.gewerbestromleads.de/agb eingefügten Link „AGB“ aufgerufen und ausgedruckt werden.

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1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der unitedhome GmbH (nachfolgend

„unitedhome“) und Firmenkunden (wie Energieversorgern, Energiemaklern, Energieberatern und Vertriebspartnern),

denen unitedhome qualifizierte Anfragen aus dem Bereich Gewerbestrom und Gewerbegas übermittelt (nachfolgend

„Partnerunternehmen“).

1.2 Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf die Nutzung aller Websites und Landeseiten, die von unitedhome betrieben

werden („unitedhome-Websites“). Sie gelten aber nur, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende

Regelung getroffen wurde.

1.3 Bedingungen, die von denen dieser AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern nicht unitedhome ihrer Geltung

ausdrücklich schriftlich zustimmt, wobei eine lediglich ausbleibende Ablehnung fremder Bestimmungen keine

Zustimmung darstellt.

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2. GEGENSTAND

2.1 Unitedhome betreibt Online-Kommunikationsmaßnahmen und digitale Erfassungsstrecken, die es anfragenden

Gewerbe- und Firmenkunden („Anfragende“) ermöglichen, über Formulare Anfragen für die Belieferung oder Optimierung

von Gewerbestrom- und Gewerbegasverträgen (inkl. Leistungsmessung / RLM- und SLP-Kunden) einzustellen. Darüber

hinaus bietet unitedhome weitere Kommunikationskanäle zwecks Anfragen für Vergleiche von Gewerbestrom- und

Gastarifen. Die Partnerunternehmen kaufen diese qualifizierten Gewerbekunden-Anfragen („Leads“). Die kontaktierten

Partnerunternehmen werden damit zu einer Abgabe entsprechender Angebote direkt an die Anfragenden veranlasst.

Dazu greift unitedhome auf Partnerunternehmen zurück, welche sich für den Kauf und die Übermittlung von

Gewerbestrom- und Gas-Anfragen angemeldet haben und die Anfragen gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts

erhalten. Zudem ist unitedhome berechtigt, auch weitere Anbieter und Partnerunternehmen zur Abgabe von Angeboten

zu veranlassen. Die Anzahl an Partnerunternehmen, denen eine Anfrage übermittelt wird, ist vertraglich begrenzt auf

maximal 4 Partnerunternehmen. Unitedhome entscheidet nach eigenem Ermessen über die Anzahl der

Partnerunternehmen, an die eine Anfrage vermittelt wird.

2.2 Unitedhome übernimmt nur den Verkauf und die Übermittlung der Anfrage an geeignete Partnerunternehmen. Das

Zustandekommen der gewünschten Energielieferverträge oder Beratungsaufträge sowie die erfolgreiche Durchführung

zwischen Partnerunternehmen und Anfragenden werden von unitedhome nicht geschuldet. Die Anfragen werden

aufgrund der auf dem bereitgestellten Formular erforderlichen Angaben des Anfragenden (z. B. Jahresverbrauch in kWh,

PLZ/Standort, bisheriger Versorger, Zählerart/RLM/SLP, Lieferbeginn) qualifiziert und den jeweiligen Partnerunternehmen

verkauft und übermittelt. Ob die Angaben des Anfragenden zutreffend und vollständig angegeben sind, kann unitedhome

nicht mit absoluter Sicherheit prüfen.

2.3 Das Einstellen von Anfragen über die Online-Formulare und andere Kommunikationskanäle der Anfragenden stellt

nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist keine bindende Vertragserklärung

gegenüber den anbietenden Partnerunternehmen. Der Anfragende entscheidet nach dem Erhalt der entsprechenden

Angebote, ob und mit welchem Anbieter bzw. Makler ein Gewerbestrom- oder Gastarifvertrag abgeschlossen werden soll.

Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Anfragenden und dem Partnerunternehmen nur durch direkte Interaktion

zwischen diesen beiden zustande.

2.4 Unitedhome behält sich vor, einzelne Funktionalitäten seines Internetdienstes fortlaufend zu aktualisieren bzw.

anzupassen, ggf. auch einzuschränken. Weiterhin behält sie sich vor, die auf den unitedhome-Websites angebotenen

Dienste zu ändern, einzustellen oder abweichende Dienste anzubieten.

2.5 Unitedhome kann aufgrund technischer Unmöglichkeit keine allumfassende Verfügbarkeit der Websites garantieren.

Die Partnerunternehmen erkennen an, dass Wartungs-, Kapazitäts- oder Sicherheitsfragen sowie externe Ereignisse wie

Stromausfälle, Störungen der Telekommunikationsnetze etc. die Funktionalität der unitedhome-Websites und die

angebotenen Dienste einschränken können.

2.6 Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von unitedhome Inhalte der unitedhome-Websites zu

kopieren, zu verändern, Dritten zugänglich zu machen und/oder anderweitig zu verwenden.

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3. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Für die Nutzung bestimmter Angebote von unitedhome ist ein Vertragsabschluss für Partnerunternehmen erforderlich,

mit der ein Angebot zur Nutzung der Leistungen von unitedhome abgegeben wird. Diese kann telefonisch, per Fax, über

ein Formular, per E-Mail oder über ein von unitedhome bereitgestelltes Registrierungssystem (z. B. DocuSign) erfolgen.

Der Vertragsschluss kommt zustande, (i) indem unitedhome als Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung zusendet,

(ii) die Parteien einen Vertrag schließen, (iii) oder spätestens allerdings mit der ersten Leistungserbringung durch

Übermittlung von Anfragen.

3.2 Der Vertragsabschluss ist kostenlos. Dennoch besteht kein Recht auf einen Vertragsabschluss bei unitedhome.

Unitedhome kann den Vertragsabschluss ggf. an weitere Voraussetzungen knüpfen wie bspw. eine Bonitätsüberprüfung.

3.3 Einen Vertragsabschluss durchführen dürfen nur Unternehmen, die in rechtlich zulässiger Weise im Sinne des BGB

geschäftsmäßig Waren und/oder Dienstleistungen (insbesondere Energiebelieferung, Energieberatung oder

Energiemaklerleistungen) veräußern oder vermitteln. Mit der Registrierung bei unitedhome stimmt das

Partnerunternehmen folgender Vereinbarung zu: Für seine Tätigkeit(en) liegt eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein

vergleichbares amtliches Dokument vor, welches ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit gesetzlich

vorgeschrieben oder branchenüblich, liegen entsprechende Erlaubnisse, Registrierungen sowie eine

Haftpflichtversicherung vor. Das Partnerunternehmen verrichtet nur die Arbeiten und Energiedienstleistungen, zu denen

es zugelassen ist, und hält die rechtlichen Bestimmungen (insb. EnWG, Marktregeln der Bundesnetzagentur) sowie die

Vorgaben relevanter Standesorganisationen und Verbände ein. Wenn das Partnerunternehmen von unitedhome eine

Gewerbestrom- oder Gas-Anfrage erhält, meldet es sich zeitnah beim Anfragenden, um ihm ein passendes Angebot für

die Energieversorgung oder -beratung zu unterbreiten. Das Partnerunternehmen gewährt dem Anfragenden seine

bestmögliche fachliche Leistung und transparente Tarif- und Vertragsbedingungen.

3.4 Der Vertragsabschluss als Partnerunternehmen steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und

juristischen Personen zu und steht unter dem Vorbehalt der Zulassung von unitedhome. Ist das Unternehmen eine

juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse.

3.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss bei unitedhome zutreffende und wahrheitsgemäße

Angaben zu machen. Das Partnerunternehmen hat eventuelle Veränderungen der Daten unverzüglich und unaufgefordert

gegenüber unitedhome mitzuteilen.

3.6 Mit dem Vertragsabschluss bei unitedhome versichert das Partnerunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung

weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch Insolvenzreife erreicht zu haben. Sollte dieser Fall eintreten,

verpflichten sich die Partnerunternehmen weiterhin, unitedhome unverzüglich davon zu unterrichten, spätestens

allerdings zwei Werktage nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Eintritt in die Insolvenzreife.

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4. PFLICHTEN DER PARTEIEN, ÜBERMITTLUNG DER ANFRAGEN

4.1 Pflichten der Partnerunternehmen

4.1.1 Gegenüber unitedhome ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Gegenüber dem Partnerunternehmen ist

unitedhome berechtigt, abzugebende Erklärungen sowie alle Anfragen an diese E-Mail-Adresse zu senden, es sei denn,

durch Gesetz oder Vertrag ist eine strengere Form zwingend vorgeschrieben. Das Partnerunternehmen muss dafür

sorgen, dass ihm die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten E-Mails zugehen. Weiterhin muss das

Partnerunternehmen dafür sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, weil bspw. das Speichervolumen

überschritten oder der Spam-Filter aktiviert ist.

4.1.2 Der von unitedhome betriebene Online-Dienst darf nur mit herkömmlichen Programmen oder einer ggf. von

unitedhome zur Verfügung gestellten Software genutzt werden; die Nutzung mit automatisierter Software (z. B. Skript-

Programmen) ist nicht gestattet, soweit unitedhome dem nicht explizit schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt ebenso, wenn

die Verwendung dieser Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.

4.2 Die Datenübermittlung von Gewerbestrom- und Gas-Anfragen erfolgt per E-Mail an eine vom Partner mitgeteilte E-

Mail-Adresse. In der E-Mail befindet sich eine CSV-Datei mit den verfügbaren Anfragedaten (wie z. B. Kontaktdaten,

Jahresverbrauch Strom/Gas in kWh, Zählerart, bestehender Versorger, Lieferzeitraum). Zusätzlich können die Daten auch

per API (Schnittstelle) zur Verfügung gestellt werden. Die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle kann nur insoweit

gewährleistet werden, als die Funktionalität im direkten Einflussbereich von unitedhome liegt. Insbesondere kann der

korrekte und vollständige Datenempfang im System des Partnerunternehmens durch unitedhome nicht geprüft werden.

Das Partnerunternehmen ist daher bei Inanspruchnahme einer Softwareschnittstelle verpflichtet, den korrekten

Datenerhalt selbst zu prüfen. Hierzu können insbesondere die parallel versendeten Anfragedaten via E-Mail verwendet

werden. Unitedhome stellt monatlich Reports mit allen übermittelten Anfragen zur Verfügung. Hiermit kann zum einen die

Rechnung, zum anderen die Übermittlung aller Anfragen geprüft werden. Das Vorgehen bei Kenntnisnahme von

fehlerhafter Datenübermittlung richtet sich gemäß Ziffer 4.5. Dies gilt auch für etwaige möglicherweise die Funktionalität

der API beeinträchtigende Änderungen an der vom Partner eingesetzten Software.

4.3 Dem Partnerunternehmen ist bekannt, dass unitedhome Anfragen auch anderen Partnerunternehmen zur Verfügung

stellt. Dabei besteht, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität hinsichtlich der übermittelten Anfragen und

enthaltenen Daten; die Anzahl der Empfänger von einer Anfrage eines einzelnen Gewerbe-Anfragenden ist aber

vertraglich limitiert auf insgesamt maximal 4 Partnerunternehmen. Der Umfang von gelieferten Daten eines Anfragenden

und sonstigen Leistungen kann sich je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen unitedhome und den

Partnerunternehmen unterscheiden. So können beispielsweise mit gelieferten Anfragedaten auch Terminvorschläge für

Vergleiche oder Beratungstermine zwischen Anfragenden und einzelnen Partnerunternehmen verbunden sein und es

können einzelne Partnerunternehmen als Premiumpartner besonders hervorgehoben werden.

4.4 Rechte der Partnerunternehmen

4.4.1 Alle Partnerunternehmen können die Anfragen mit den von unitedhome erhobenen und erstellten Daten zu

Gewerbestrom- und Gas-Anfragenden im Rahmen ihrer jeweils getroffenen Vereinbarung bestellen und erwerben. Bei

unitedhome eingegangene und geprüfte Anfragen werden unverzüglich nach positiver Überprüfung an

Partnerunternehmen gesendet und sind somit, soweit nachprüfbar, aktuell.

4.4.2 Partnerunternehmen sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung der Anfrage und

Unterbreitung eines Gewerbestrom- oder Gastarifangebots zu nutzen. Die Weiterleitung an durch unitedhome nicht

autorisierte Dritte sowie die darüber hinausgehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde etwas

anderes vertraglich vereinbart. Insbesondere sind die Partnerunternehmen nicht zur Weiterveräußerung der Leads

berechtigt.

4.5 Gewährleistung, Reklamation von Anfragen, Rügeobliegenheit

4.5.1 Unitedhome gewährleistet den Partnerunternehmen, dass die qualifizierten Anfragen die vertraglich vereinbarten

Anfragespezifikationen (z. B. Mindestverbrauch Gewerbestrom/Gas, Postleitzahlenbereich) enthalten, sofern diese

unitedhome von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt worden sind. Es handelt sich insoweit um eine

Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 I S. 1 BGB.

4.5.2 Bei nicht vereinbarungsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen gemäß den Anfragespezifikationen steht dem

Partnerunternehmen ein Recht auf Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB zu. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet,

die betreffende Anfrage innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung der Anfrage unter Angabe der korrekten E-Mail-

Adresse oder Lead-ID sowie eines Reklamationsgrundes gemäß § 377 I HGB per E-Mail an kontakt@gewerbestromleads.de ordnungsgemäß zu rügen („Reklamation“).

Für Anfragen, bei welchen die Telefonnummer des Anfragenden nachweislich nicht korrekt ist, gilt eine längere Rügefrist

von 14 Tagen, wobei nach Kenntnisnahme eine unverzügliche Mitteilung an unitedhome erfolgen muss, damit eine

Korrektur erfolgen kann. Die Reklamationsgründe sind vom Partnerunternehmen nachzuweisen. Im Falle einer

berechtigten Reklamation kann unitedhome nach eigener Wahl nachbessern (also sofern möglich, den

Reklamationsgrund beheben), die Anfrage gegen eine andere derselben Preiskategorie ersetzen (kostenlose

Ersatzanfrage), für die Rechnungsstellung nicht berücksichtigen (Storno) oder in der Folgerechnung gutschreiben. Die

Gewährleistungsfrist beträgt 2 Wochen (14 Tage).

4.5.3 Unitedhome ist bemüht, Scheinanfragen zu erkennen und ggf. auszufiltern. Dabei kann unitedhome aber nicht

gewährleisten, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Den Partnerunternehmen räumt unitedhome,

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein aus Kulanz, im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine

Reklamationsmöglichkeit ein. Dem Partnerunternehmen ist außerdem bewusst, dass unitedhome nicht mit Sicherheit

feststellen kann, ob die anfragende Person in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.

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4.6 Vergütung

4.6.1 Die übermittelten Gewerbestrom- und Gas-Anfragen sind gemäß individueller Vereinbarung zu vergüten,

unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss (z. B. Strom- oder Liefervertrag) zwischen dem Anfragenden und

dem Partnerunternehmen kommt. Es handelt sich um einen Kauf der Anfragen in Form von Datensätzen. Das

Partnerunternehmen gibt die gewünschte Anzahl der Anfragen pro Monat bzw. pro Woche bei Vertragsschluss an und

verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Preise je übermittelter Anfrage zu zahlen. Die Bestellmenge in Bezug auf die

Anzahl der Anfragen stellt dabei je nach vertraglicher Vereinbarung entweder eine Mindestbestellmenge oder eine feste

Bestellmenge dar. Die Anzahl der Anfragen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und ist von den Anfragen der

Anfragenden im jeweiligen Vermittlungsgebiet abhängig. Eine Pflicht von unitedhome zur Übermittlung der vollständigen

Bestellmenge besteht nicht. Das Partnerunternehmen ist zur Zahlung der Vergütung pro übermittelter Anfrage verpflichtet.

Dies gilt nicht für den Fall einer gültigen Reklamation gemäß Ziffer 4.5.2 und 4.5.3.

4.6.2 Die Rechnungen an die Partnerunternehmen verschickt unitedhome per E-Mail, sofern keine andere Vereinbarung

getroffen wurde, für den vorangegangenen Monat an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Zahlung erfolgt über den bei

Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweg (z. B. Kreditkarte oder Lastschrift). Wenn mit dem Partnerunternehmen das

Lastschriftverfahren vereinbart worden ist, muss das Partnerunternehmen stets für eine ausreichende Deckung sorgen.

Falls eine Lastschrift zurückgebucht wird, ohne dass unitedhome ein Verschulden zur Last fällt, ist unitedhome berechtigt,

eine Transaktionskostenpauschale in Höhe von 20,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

4.6.3 In Verzug kommt das Partnerunternehmen 7 Tage nach Erhalt einer Rechnung.

4.6.4 Gegenüber den Entgeltforderungen von unitedhome kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen aufgerechnet werden.

4.6.5 Unitedhome hat die Berechtigung, Dritte zur Ausführung des Inkassomanagements zu beauftragen und die dafür

erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben. Daneben ist unitedhome ebenfalls berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte

abzutreten.

4.7 Jede Handlung, die geeignet ist, die Infrastruktur von unitedhome in ihrer Funktionalität zu beeinträchtigen, ist

untersagt.

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5. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Die Zusammenarbeit zwischen unitedhome und dem Partnerunternehmen kann beiderseits unter Einhaltung der

vereinbarten Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anzugeben sind insbesondere die

Kundennummer sowie der gewünschte Kündigungszeitpunkt. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, kann eine

Kündigung mit Frist von acht Wochen zum Monatsende erfolgen. Wird während eines ungekündigten

Vertragsverhältnisses im Einzelfall nach individualvertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien eine Pause gewährt,

also eine Zeitspanne, in der die Übermittlung von Anfragen einvernehmlich ausgesetzt und anschließend wieder

aufgenommen wird, so verlängert sich die Kündigungsfrist um die Summe der gewährten Pausentage, maximal jedoch 

um zwei volle Monate. Sollte diese Verlängerung der Kündigungsfrist in Kraft treten, ist unitedhome auch innerhalb dieser

zusätzlichen Zeitspanne berechtigt, die (Mindest-)Bestellmenge der Anfragen pro Monat bzw. anteilig pro Woche an das

Partnerunternehmen zu übermitteln.

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6. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE UND PFLICHTEN AUF EINEN DRITTEN

6.1 Unitedhome hat die Berechtigung, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

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7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 Unitedhome haftet gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) mit Ausnahme des Falles der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen

Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verletzung der Vertragspflichten haftet unitedhome

für jedes einfach fahrlässige Verhalten dieser Personen.

7.2 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger

Erfüllungsgehilfen von unitedhome, ist die Haftung der Höhe nach auf die typischen und vorhersehbaren Schäden

beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher

Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von unitedhome.

7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen

Haftungsausschluss entgegenstehen.

7.4 Wenn und soweit die Haftung von unitedhome beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenso für die

persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.

7.5 Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaig zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen

Anfrager und Partnerunternehmen ergeben, ist unitedhome mangels eigenen Verschuldens haftungsrechtlich nicht

verantwortlich. Für den Fall der gleichwohl erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer bezüglich der von

ihm begangenen Pflichtverletzung verpflichtet, unitedhome von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dasselbe gilt, wenn

das Schuldverhältnis nicht mit einem Partnerunternehmen, sondern mit einem anderen Unternehmen zustande

gekommen ist, an das unitedhome die Daten berechtigterweise weitergegeben hat.

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8. DATENSCHUTZ

8.1 Personenbezogene Daten werden von unitedhome zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Regelungen

(insbesondere DSGVO und TDDDG) verarbeitet. In der Datenschutzerklärung sind alle weiteren Informationen zu Art,

Zweck und Umfang der Datenverarbeitung enthalten und nachzulesen.

8.2 Gemäß dem gesetzlichen Zweckbindungsgrundsatz dürfen die von unitedhome übermittelten Daten nur zum Zwecke

der Anfragenbearbeitung und, sofern ein Zuschlag oder Vertragsabschluss erfolgt, der Durchführung des Energie- oder

Vermittlungsvertrags mit dem Anfragenden verarbeitet werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.

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9. ÄNDERUNG DER AGB

9.1 Unitedhome behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

9.2 Änderungen werden den Partnerunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-

Mail mitgeteilt. Widerspricht das Partnerunternehmen den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang

der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen.

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10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und/

oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von unitedhome, Düsseldorf.​

10.2 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen

Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

10.3 Wenn sich eine Bestimmung dieser AGB oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem

Partnerunternehmen und unitedhome als unwirksam herausstellt oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung

unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

10.4 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer eventuellen Regelungslücke tritt das Gesetz.

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